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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89   

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https://dejure.org/1992,956
OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89 (https://dejure.org/1992,956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.01.1992 - 9 U 3700/89 (https://dejure.org/1992,956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 9 U 3700/89 (https://dejure.org/1992,956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB §§ 633 ff.; VOB/B § 13
    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baumangel; Fertighaus; Formaldehydausdünstungen; Lindanausdünstungen

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Schadstoffbelastetes Fertighaus

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsbau: Welche Vollmachten hat der Vertrieb? (IBR 1993, 5)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Formularklauseln und mündliche Nebenabreden (IBR 1993, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3146 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (98)

  • BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
    Es fehlt auch ein auf dem Auftragsformular deutlich sichtbar angebrachter Hinweis, mit dem der Kunde hier der Kläger - unmißverständlich auf die fehlende Befugnis des Gebietsverkaufsleiters hingewiesen wird, zusätzliche Nebenabreden mündlich zu treffen (BGH NJW 1986, 1809, 1811).

    Eine in der qualifizierten Schriftformklausel enthaltene Mitteilung über die Beschränkung der Vertretungsmacht der für den Verwender bei und nach Vertragsschluß handelnden Personen setzt sich mithin bei einer bestehenden Handlungs-, Duldungs- oder Anscheinsvollmacht gegenüber dem Vertragspartner nicht als schlichter Klauselinhalt, sondern allenfalls dann durch, wenn die Klausel die Beschränkung der Vertretungsmacht unmißverständlich ausdrückt, und sie deutlich wahrnehmbar in Unterschriftsnähe hervortritt, so daß das Kennen oder Kennenmüssen der Beschränkung beim Vertragspartner sichergestellt ist (Ulmer/Brandner/Hensen, 2. Aufl., § 4 AGBG Rdnr. 35, Anhang §§ 9 bis 11 AGBG Rdnr. 629, 635; vgl. BGH NJW 1982, 1389, 1390; 1986, 1809, 1810, 1811).

    Dann aber schützt die Klausel die Beklagte vor schriftlichen Zusatzabreden ihrer Außendienstmitarbeiter ohnehin nicht (vgl. BGH NJW 1986, 1809, 1811).

    Bei einer derartigen Regelung der vertraglichen Beziehungen mag für den Kunden die Einsicht nicht fernliegen, daß der Klauselverwender in die erst vorzunehmende Prüfung, ob er den Antrag des Käufers bzw. Bestellers annehmen soll, nur schriftlich niedergelegte "Vereinbarungen" einbeziehen kann und will (BGH NJW 1985, 320, 322; 1986, 1809, 1810).

    Ihr Wortlaut ermöglicht es der Beklagten als Verwenderin vielmehr, sich bei außerprozessualen Auseinandersetzungen mit Kunden, die mit juristischen Auslegungsregeln nicht vertraut sind und die Klauseln nicht im Zusammenhang der Gesamtregelung sehen, auch dann auf diese Klausel zu berufen, wenn es um die Wirksamkeit nachträglicher Vereinbarungen geht, bei denen es sich keineswegs um fernliegende, allenfalls theoretisch denkbare Ausnahmefälle handelt (BGH NJW 1985, 320, 322; 1986, 1809, 1810; 1991, 1750, 1751; BGH, Urteil vom 9. Juli 1991, XI ZR 72/90).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.1985 - 2 U 141/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
    Folgerichtig ist wegen der gänzlichen Unbrauchbarkeit der Werkleistung die Werklohnforderung der Beklagten auf Null zu mindern, weshalb der Kläger zu Recht die von ihm entrichtete Vergütung zurückverlangt (BGH NJW 1965, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1080; LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 1986, 1466, 1467; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 644).

    Davon abgesehen, trifft die Beklagte die Beweislast dafür, daß sie an dem objektiv festgestellten Mangel kein Verschulden trifft, sie also die objektiv bestehende Pflichtverletzung ausnahmsweise nicht zu vertreten hat, da die Schadensursache in ihrem Gefahrenbereich lag (BGH NJW 1964, 1791; 1968, 43, 44; BauR 1979, 159 ; 1982, 514, 516; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; OLG München NJW-RR 1987, 854, 855; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 163, 701; Palandt-Thomas, 51. Aufl., § 635 BGB Rdnr. 9).

    Der Kläger bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1985 (NJW-RR 1987, 470, 471).

    Sie haben, was den die Haftung begründenden Tatbestand betrifft, also die Herbeiführung eines wesentlichen, die Gebrauchsfähigkeit aufhebenden Mangels, leichtfertig die Gefährlichkeit ihres Tuns nicht erkannt, nämlich subjektiv unentschuldbar nicht die Möglichkeit von zur Unbewohnbarkeit des Fertighauses führenden Formaldehyd- und Lindanausdünstungen bedacht, obwohl bereits lange vor Vertragsschluß jedenfalls in Fachkreisen die Schädlichkeit von Formaldehyd und Lindan bekannt war und diskutiert wurde (BGH LM CMR Nr. 36 Bl. 1 R; NJW-RR 1989, 991 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 10 VOB/B Rdnr. 38, 39, § 13 VOB Rdnr. 738; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 277 BGB Rdnr. 2).

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
    Vielmehr darf der Geschädigte, der über die schadhafte Sache verfügt hat, billigerweise nicht anders gestellt werden als derjenige, der nach Erhalt des für die Wiederherstellung bzw. Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages die schadhafte Sache doch weiter gebraucht (BGH NJW 1987, 645, 646; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B , Rdnr 711).

    Zum anderen ist wie in Haftpflichtfällen bei Kraftfahrzeug-Schäden die bei einer Abrechnung auf fiktiver Kostenbasis hinsichtlich der Höhe stets zu fordernde Zurückhaltung auch hier geboten (BGH NJW 1987, 645, 647).

    Der (fiktive) Herstellungsaufwand kann zum Werklohnanspruch nicht in Beziehung gesetzt werden; denn auf die Höhe des Werklohnanspruchs kommt es für die Frage der "Unverhältnismäßigkeit" nicht an (BGH NJW 1973, 138, 139; 1986, 711, 713; 1987, 645, 647).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Es kann dahinstehen, ob der Besteller im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B oder aufgrund sonstiger Anspruchsgrundlagen - ergänzend - auch die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung durchsetzen kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15..01.1992, 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1977, 24 U 131/77, NJW 1978, 2035, vgl. Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., Rn 644/660 mwN), da der Kläger diesbezügliche Ansprüche in beiden Instanzen nicht geltend gemacht hat.

    Es kann dahinstehen, ob der Besteller im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B oder aufgrund sonstiger Anspruchsgrundlagen - ergänzend - auch die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung durchsetzen kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15..01.1992, 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1977, 24 U 131/77, NJW 1978, 2035, vgl. Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., Rn 644/660 mwN), da der Kläger diesbezügliche Ansprüche in beiden Instanzen nicht geltend gemacht hat.

  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Die Empfindlichkeit der Klägerin gegenüber der Formaldehydbelastung dürfte bei Anschaffung der schadstoffbelasteten Möbel noch nicht bekannt gewesen sein; auch waren die Voraussetzungen einer entsprechenden Schadstoffbelastung für die zivilrechtliche Sachmängelhaftung noch nicht abschließend geklärt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1993 VII ZR 74/92, Verbraucher und Recht 1993, 320; des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 26. Oktober 1990 22 U 18/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1991, 1495; des OLG Nürnberg vom 15. Januar 1992 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300, und des OLG Köln vom 6. Mai 1991 12 U 130/88, NJW-RR 1991, 1077).
  • OLG Bamberg, 06.10.1999 - 3 U 66/97

    Enthält die Vereinbarung "umweltfreundliche Materialien" eine Zusicherung?

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  • LG Darmstadt, 08.01.1997 - 7 S 159/96
    u.a. LG Frankfurt, Urteil vom 25.5.1993 - 5/26 Kls 65 js 8793/84, rkr., z.B. S. 39 ff., 77 ff., 81 ff., 210 ff., 248 f., 352 ff., 355 f., 358; OLG Nürnberg, Urteil vom 15.1.1992 - 9 U 3700/89, VUR 1992 S. 316, rkr., S. 92 u. 75 ff.; BGH-Urteil vom 10.1.1995 - VI ZR 31/94, DB 1995 S. 521; vgl. hierzu Pel , DB 1995 S. 1001 f.
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.05.1993 - 6 W 1350/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8807
OLG München, 19.05.1993 - 6 W 1350/93 (https://dejure.org/1993,8807)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.1993 - 6 W 1350/93 (https://dejure.org/1993,8807)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 6 W 1350/93 (https://dejure.org/1993,8807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abmahnung wegen Wettbewerverstoßes; Zusenden der Unterlassungsverpflichtung per Fax; Formerfordernis der Unterlassungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3146
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Die Entscheidungen von Instanzgerichten, auf die sie sich beruft, betrafen entweder Fälle, in denen es bereits an einer Unterzeichnung der Kopiervorlage fehlte (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 1705) oder es aus besonderen Gründen gerade auf die Übermittlung einer unterschriebenen Originalurkunde ankam (vgl. OLG München, NJW 1993, 3146: strafbewehrte Unterlassungserklärung; OLG Hamburg, NJW 1990, 1613: Presserechtliche Gegendarstellung).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.1993 - 6 W 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2349
OLG Köln, 15.03.1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 1993 - 6 W 7/93 (https://dejure.org/1993,2349)
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Gerichtliche Formulierungsvorschläge

§ 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nun § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), § 42 Abs. 2 ZPO, Hinweisbeschluß zur Antragsfassung, zu den Grenzen der richterlichen Hinweispflicht

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3146 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1277
  • GRUR 1993, 1001
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    Dazu zählen auch objektiv unrichtige Darstellungen, die den Schluss zulassen, der Richter arbeite nicht mit der nötigen Sorgfalt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1978, 409; siehe auch OLG Köln OLGZ 1994, 210/213).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19

    Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch

    Ungeachtet des Grundsatzes, dass nur die Parteien den Streitstoff beizutragen haben, obliegt dem Richter im Zivilprozess eine durchaus aktive und gestalterische Aufgabe, die insbesondere in den §§ 139, 273, 278 ZPO sinnfällig zum Ausdruck kommt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1277; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 2542).
  • FG Hamburg, 02.11.2015 - 3 K 225/14

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung nach Einlassung,

    Insbesondere ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gerügte Befangenheit dadurch, dass die Einzelrichterin ihrer gesetzlichen Hinweispflicht nicht nachgekommen wäre (vgl. § 76 Abs. 2, § 92 Abs. 3 i. V. m. § 6 FGO); und zwar bei dem aufgrund fairen Verfahrens gebotenen Hinwirken auf sachdienliche Klageanträge (vgl. Beschlüsse OLG Köln vom 09.06.2004 2 W 46/04, OLGR Köln 2005, 53, Juris; vom 15.03.1993 6 W 7/93, NJW-RR 1993, 1277).
  • LG Bonn, 07.11.2022 - 5 T 92/22
    Dies gilt selbst im Hinblick auf Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen (BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277).
  • AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04

    Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von

    So etwa die Sicherung des Zugangs zum BTX-Netz durch das Erfordernis der Eingabe einer Kennziffer sowie des persönlichen Kennworts eines Benutzers (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.11.1997, NJW-RR 1993, S. 1277, 1279; vgl. auch OLG Oldenburg, Urt. v, 11.1.1993, NJW 1993, S. 1400 - dieses allerdings unter Vermengung der rechtlichen Grundlagen von Anscheinsbeweis und Anscheinsvollmacht).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 23 TaBV 737/12

    Hinwirken auf sachdienliche Antragstellung - Besorgnis der Befangenheit

    Erarbeitet der Vorsitzende dabei einen konkreten Formulierungsvorschlag und stellt diesen der Protokollführerin vorab zur Verfügung, dient dies der Vorbereitung der Anhörung und entspricht der in § 139 ZPO normierten richterlichen Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (vgl. dazu auch OLG Köln vom 15.03.1993 - 6 W 7/93 -, NJW-RR 1993, 1277 zu Unterlassungsanträgen in Wettbewerbsstreitigkeiten).
  • OLG Köln, 12.06.2023 - 5 W 16/23

    Beantwortung zu weit gehender Fragen ist kein Befangenheitsgrund!

    Geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, dieser stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH NJW 2002, 2396; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535; Zöller-Greger, ZPO 34. Auflage, § 406 Rn. 6 und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.04.1999 - 3 U 543/98

    Ablehnungsgesuch; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen

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  • AG Hamburg-Altona, 05.08.2021 - 327d OWi 24/21

    Ablehnung eines Richters im Bußgeldverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies gilt selbst im Hinblick auf Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen (BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277).
  • LG Kaiserslautern, 24.10.2002 - 1 T 251/02

    Eigenzuständigkeit des abgelehnten Amtsrichters zur Entscheidung nur bei

    Dies gilt auch, wenn der Amtsrichter selbst ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. hierzu OLG Zweibrücken MDR 1980, 1025, OLG Koblenz Rechtspfleger 1985, 368, KG MDR 92, 997, OLG Köln NJW-RR 1993, 1277, OLG Köln OLGR Köln 2001, 158 und NJW-RR 2001, 1382, Hanseatisches OLG Bremen MDR 1998, 1242 und OLG Braunschweig MDR 2000, 846).
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